YB-Fan nach Zünden eines Pyros freigesprochen
BStGer – Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat einen YB-Fan freigesprochen, der im August 2020 einen verbotenen Pyro-Gegenstand zündete und sich damit schwer an der Hand verletzte. Laut Gericht handelte der heute 36-Jährige in der irrigen Annahme, eine Handlichtfackel anzuzünden. (Urteil CA.2021.25)
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