Affäre Tinner: Verurteilter muss Kosten für Verteidiger erstatten
BStGer – Der 2012 wegen Förderung der Herstellung von Atomwaffen verurteilte Urs Tinner muss die Kosten für seinen amtlichen Verteidiger von 96’000 Franken an den Bund zurückerstatten. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat ein entsprechendes Gesuch der Bundesanwaltschaft gutgeheissen. (Beschluss SK.2022.25)
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