Mormont-Besetzung: Strafbefehl gegen namentlich unbekannte Aktivistin gültig
BGer – Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt gegen eine namentlich unbekannte Besetzerin eines Geländes auf dem Mormont-Hügel ist gültig. Die im Strafbefehl enthaltenen Angaben erlauben ihre eindeutige Individualisierung. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde in diesem Punkt ab. Indessen ist das zuständige Polizeigericht auf die Einsprache der Betroffenen gegen den Strafbefehl zu Unrecht nicht eingetreten, ebenso wie anschliessend das Kantonsgericht des Kantons Waadt auf ihre Beschwerde. Die Sache wird zu neuem Entscheid zurückgewiesen. (Urteile 6B_1325/2021 und 6B_1348/2021)
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