Strafanzeige gegen Bundesverwaltungsrichter ist vom Tisch
BStGer – Die Bundesanwaltschaft muss der Strafanzeige des Berner Anwalts Gabriel Püntener gegen unbekannte Richter der beiden Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht weiter nachgehen. Das Bundesstrafgericht ist auf eine Beschwerde von Püntener nicht eingetreten, weil er nicht beschwerdeberechtigt ist. (Beschluss BB.2022.73)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare