Keine unnötigen Rettungshelikopter-Flüge auf Spital-Landeplatz
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Rettungshelikopter-Unternehmens gegen das Bundesamt für Zivilluftfahrt abgewiesen. Die Alpine Air Ambulance darf in Zukunft ihre Helikopter nicht mehr auf dem Landeplatz des Spitals Limmattal in Schlieren bereitstellen, sondern muss ihre Einsätze direkt von ihrer Basis auf dem Flugplatz Birrfeld AG aus starten. (Urteil 2C_266/2022)
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