Stadionprojekt im Torfeld Süd in Aarau: Beschwerde abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde im Zusammenhang mit der Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung «Stadion 2017» für das in Aarau geplante Fussballstadion im Gebiet Torfeld Süd ab. Die Abweichungen vom kantonalen Richtplan sind von untergeordneter Bedeutung und sachlich gerechtfertigt. Die Einhaltung der lärmschutzrechtlichen Voraussetzungen scheint nicht von vornherein ausgeschlossen. (Urteil 1C_471/2021)
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