Bedingte Freiheitsstrafe nach Betrug an der Invalidenversicherung
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Ehepaars im Kanton Zug wegen gewerbsmässigen Betruges bestätigt. Die Eheleute bezogen von der Invalidenversicherung ungerechtfertigte Leistungen von rund 390’000 Franken. Davon müssen sie rund 210’000 Franken zurückerstatten. (Urteil 6B_1242/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare