Schaffhauser Regierung muss Akten zu Polizeikommandant offenlegen
BGer – Niederlage für die Schaffhauser Regierung: Das Bundesgericht hat entschieden, dass sie die Akten zur Entlassung eines früheren Polizeikommandanten offenlegen muss. Dieser wurde im Oktober 2018 vom Regierungsrat entlassen. Er erstritt sich später vor Gericht eine Abfindung. (Urteil 1C_43/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare