Das Bundesgericht erhält eine zweite strafrechtliche Abteilung
Das Bundesgericht hat die Schaffung einer zweiten strafrechtlichen Abteilung auf den 1. Juli 2023 beschlossen. Das Gericht führt damit seine interne Reorganisation weiter, die es nach dem Scheitern der Revision des Bundesgerichtsgesetzes 2020 eingeleitet hatte.
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