Grundrechtsschutz im schweizerischen Justizvollzug
Reformvorschläge zur Stärkung der Grundrechte der Inhaftierten
Die menschen- und grundrechtlichen Ansprüche von inhaftierten Personen werden in den 26 Kantonen der Schweiz aufgrund der föderalen Zuständigkeit im Aufgabengebiet des Freiheitsentzuges sehr unterschiedlich gewährleistet. Aus einer grundrechtlichen Perspektive betrachtet, erscheint eine rechtsverbindliche Stärkung und Harmonisierung des Grundrechtsschutzes im Freiheitsentzug deshalb als angezeigt. Dieses Ziel könnte am wirkungsvollsten mittels einer nationalen, d.h. bundesrechtlichen Rahmengesetzgebung für den Freiheitsentzug erreicht werden. Die dazu notwendige rechtliche Grundlage besteht seit 2008 in der Bundesverfassung.
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