IV muss unbegleitetem Minderjährigen Ausbildung nicht zahlen
BGer – Die Invalidenversicherung (IV) muss einem unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber die Berufsausbildung nicht bezahlen. Das Bundesgericht hat die entsprechende Beschwerde abgewiesen. Die gesetzlichen Anforderungen seien nicht erfüllt und ein Verstoss gegen die Menschenrechte nicht gegeben. (Urteil 9C_592/2021)
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