Initiative zur Umstellung auf Heizungen mit erneuerbaren Energien ist gültig
BGer – Die in der Luzerner Gemeinde Hochdorf lancierte Initiative, mit der bis 2030 in bestimmten Bauzonen die Umstellung aller Heizungen auf die Nutzung von erneuerbaren Energien verlangt wird, ist gültig. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde gut. Den zuständigen Behörden ist es bei einer Annahme der Initiative möglich, in der verbleibenden Zeit eine Regelung zur Kostentragung zu treffen, damit die Initiative mit der Eigentumsgarantie vereinbar ist. (Urteil 1C_391/2022)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare