Klima-Aktion: Keine Strafmilderung für «achtenswerte Beweggründe»
BGer – Das Genfer Kantonsgericht muss die Strafe gegen einen Mann neu festsetzen, der bei einem «Marsch für das Klima» rote Handabdrücke auf die Fassade eines Bankgebäudes gemalt hat. Gemäss Bundesgericht hat das Kantonsgericht ihm insbesondere zu Unrecht zugebilligt, aus «achtenswerten Beweggründen» gehandelt zu haben. (Urteil 6B_620/2022)
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