Beschwerde tangiert geplanten SBB-Doppelspurtunnel nicht
BGer – Die Beschwerde einer vom Vergabeverfahren ausgeschlossenen Arbeitsgemeinschaft für den Ausbau auf einen Doppelspurtunnel zwischen dem Weiler Poudeille in Schafis BE und Twann BE erwirkt keine aufschiebende Wirkung. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Gesuch der Beschwerdeführer abgewiesen. (Verfügung 2C_222/2023)
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