Französischer Milliardär blitzt mit Rüge an Bundesrat ab
BGer – Der Bundesrat musste nicht im Sinne eines französischen Milliardärs tätig werden, dessen Bankdaten aus der Schweiz unzulässigerweise von einer französischen Behörde an ein Pariser Gericht weitergeleitet wurden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Finma hatte die Informationen im Rahmen der Amtshilfe herausgegeben. (Urteil 2C_236/2022)
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