Verurteilung eines früheren Tennis-Profis wegen sexueller Nötigung
BGer – Die Verurteilung eines früheren Tennis-Profis wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen das Urteil der Walliser Justiz abgewiesen. Es bleibt damit bei der bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten. (Urteil 6B_780/2022)
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