Inhaltsverzeichnis
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I. Einleitung
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II. Ausgangspunkt
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III. Bundesgerichtliche Rechtsprechung
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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2. Zweck
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3. Voraussetzungen
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3.1. Bereits früher verübte gleichartige Straftaten
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3.2. Ernsthafte Befürchtung einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit anderer durch schwere Verbrechen oder Vergehen
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3.2.1. Schwere Verbrechen oder Vergehen
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3.2.2. Erhebliche Gefährdung der Sicherheit anderer
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3.2.3. Ernsthafte Befürchtung
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IV. Revision
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1. Parlamentarische Initiierung
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2. Vorparlamentarisches Verfahren
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2.1. Vorentwurf und Erläuternder Bericht des Bundesrats
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2.2. Vernehmlassung
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2.3. Entwurf und Botschaft des Bundesrats
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3. Parlamentarisches Verfahren
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3.1. Beratung im Nationalrat
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3.2. Beratung im Ständerat
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3.3. Differenzbereinigung und Schlussabstimmung
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V. Haftgründe de lege ferenda
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1. Haftgrund der einfachen Wiederholungsgefahr
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1.1. Bereits früher verübte gleichartige Straftaten
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1.2. Ernsthafte Befürchtung einer erheblichen und unmittelbaren Gefährdung der Sicherheit anderer durch Verbrechen oder schwere Vergehen
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1.2.1. Verbrechen oder schwere Vergehen
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1.2.2. Erhebliche Gefährdung
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1.2.3. Unmittelbare Gefährdung
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1.2.4. Ernsthafte Befürchtung
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2. Haftgrund der qualifizierten Wiederholungsgefahr
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2.1. Ausnahmsweise
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2.2. Dringender Verdacht der Beeinträchtigung der physischen, psychischen oder sexuellen Integrität einer anderen Person durch ein Verbrechen oder schweres Vergehen
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2.2.1. Verbrechen oder schweres Vergehen
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2.2.2. Beeinträchtigung der physischen, psychischen oder sexuellen Integrität einer Person
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a. Beeinträchtigung
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b. Physische, psychische oder sexuelle Integrität einer Person
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c. Schwere
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2.3. Ernsthafte und unmittelbare Gefahr der Verübung eines gleichartigen, schweren Verbrechens
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2.3.1. Gleichartiges, schweres Verbrechen
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2.3.2. Unmittelbare und ernsthafte Gefahr
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VI. Fazit