Jusletter

Auslegung und ergänzende Auslegung von Schuldverträgen

Insbesondere das Verhältnis von ergänzender Auslegung und dispositivem Recht

  • Autor/Autorin: Alfred Koller
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Privatrecht, Obligationenrecht
  • DOI: 10.38023/3ca75f39-0c57-429b-b88d-c4e460d10ad4
  • Zitiervorschlag: Alfred Koller, Auslegung und ergänzende Auslegung von Schuldverträgen, in: Jusletter 3. Juli 2023
Die Auslegung dient der Ermittlung dessen, was die Parteien abgemacht haben, die ergänzende Auslegung der Feststellung, was sie abgemacht hätten, hätten sie bei Vorliegen einer Vertragslücke das vertraglich nicht geregelte Problem einer Regelung zugeführt. Die beiden Vorgänge werden allerdings nicht immer klar getrennt und zudem wird bei der ergänzenden Auslegung teilweise auf unterschiedliche Kriterien abgestellt. Strittig ist sodann, ob bei der Lückenfüllung der ergänzenden Vertragsauslegung oder dem dispositiven Recht der Vorrang zukommt. Das Bundesgericht vertritt im Unterschied zum vorliegenden Beitrag die letztere Ansicht. In der Lehre finden sich beide Auffassungen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung und Überblick
  • II. Das Verhältnis von ergänzender Auslegung und dispositivem Recht
  • 1. Die eigene Auffassung
  • 2. Die (abweichende) Auffassung des Bundesgerichts
  • 3. Die Lehre
  • III. Fazit

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