Jusletter

Strafnorm Art. 10f Abs. 1 COVID-19-Verordnung 2 unverhältnismässig

Zusammenfassung und Kommentierung des Entscheids CPEN.2021.43 vom 8. August 2022 des Tribunal Cantonal des Kantons Neuenburg

  • Autor/Autorin: Michel Verde
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Strafrecht
  • DOI: 10.38023/7423f0ad-8ec6-44d9-a24c-9002c14a5d75
  • Zitiervorschlag: Michel Verde, Strafnorm Art. 10f Abs. 1 COVID-19-Verordnung 2 unverhältnismässig, in: Jusletter 3. Juli 2023
Im hier zusammengefassten Urteil befasste sich das Tribunal Cantonal des Kantons Neuenburg als obere kantonale Instanz mit der Verfassungskonformität der Strafnorm von Art. 10f Abs. 1 COVID-19-Verordnung 2, die während den ersten Monaten der Corona-Pandemie im Jahr 2020 in Kraft war. Obschon diese Strafnorm zu zahlreichen Strafverfahren geführt hat, gibt es praktisch keine zweitinstanzlichen Urteile dazu. Dieses Urteil ist vor allem aufgrund der Erwägungen betreffend die Strafrechtssetzungskompetenz des Bundesrates in Notsituationen interessant.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Sachverhalt und Prozesshistorie
  • II. Zusammenfassung des Urteils des Tribunal Cantonal
  • III. Bemerkungen zum Urteil

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