Zusatzabkommen zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich
Staatssekretärin Daniela Stoffel hat am 27. Juni 2023 in Paris ein Zusatzabkommen zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das neue und dauerhafte Besteuerungsregeln für Einkommen aus Homeoffice enthält. Dieses Zusatzabkommen ermöglicht das grenzüberschreitende Homeoffice bis zu 40 % der Arbeitszeit pro Jahr – insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Es ist Teil der Ende 2022 vereinbarten Lösung betreffend Homeoffice.
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