Immaterialgüterrechtlicher Schutz mit KI geschaffener Werke und Erfindungen
Systeme mit Künstlicher Intelligenz (KI) werden zunehmend für das Schaffen von Werken und die Entwicklung von Erfindungen eingesetzt. Sind die Outputs generativer KI-Systeme urheberrechtlich bzw. patentrechtlich schützbar – und wenn ja, wem stehen entsprechende Schutzrechte zu? Das Thema ist nicht leicht fassbar, weil es unterschiedliche Möglichkeiten für Aufbau und Anwendung von KI gibt. Im Folgenden wird der Versuch einer Auslegeordnung unternommen.
Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkungen
- 1. Urheberrecht
- 1.1. Individualität
- 1.2. Geistige Schöpfung
- 2. Patentrecht
- Ergebnisse
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