Kontaktpflege zu Kindern nach aufgelöster Partnerschaft
BGer – Das Genfer Kantonsgericht muss sich zum dritten Mal mit dem Besuchsrecht einer Frau befassen, die nach der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft den Kontakt zu den Kindern ihrer Ex-Partnerin pflegen will. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Kinder wurden während der Beziehung durch künstliche Befruchtung gezeugt. (Urteil 5A_225/2022)
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