Semenya c. Suisse – 10934/21
EGMR – Die Beschwerde wurde von einer international anerkannten Mittelstreckenläuferin (800 bis 3'000 Meter) eingereicht, die Einspruch gegen eine Regelung der International Association of Athletics Federations («IAAF», jetzt World Athletics) erhebt. Danach solle sie ihren natürlichen Testosteronspiegel durch Hormonbehandlungen senken, um an internationalen Wettkämpfen in der Frauenklasse teilnehmen zu können. Wegen ihrer Weigerung, sich einer Hormonbehandlung zu unterziehen, durfte die Klägerin nicht an internationalen Wettkämpfen teilnehmen. Ihre Klagen gegen die entsprechende Regelung wurden sowohl vom Schiedsgericht für Sport («CAS») als auch vom Bundesgericht abgewiesen. Zur Unterstützung ihrer Ansicht beruft sie sich auf die Art. 3, 6, 8, 13 und 14 der Konvention. (Urteil 10934/21) (cs)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare