Jusletter

Die neue EU-Richtlinie für mehr Gehaltstransparenz

Auswirkungen auf die Schweiz

  • Autor/Autorin: Kurt Pärli
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Europarecht
  • DOI: 10.38023/dd93f55d-f5cb-469e-a2f6-4c0e216e132c
  • Zitiervorschlag: Kurt Pärli, Die neue EU-Richtlinie für mehr Gehaltstransparenz, in: Jusletter 14. August 2023
Am 30. März 2023 wurde in der EU eine Lohntransparenz-Richtlinie verabschiedet. Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass Arbeitnehmende im Bewerbungsverfahren und während des Arbeitsverhältnisses Zugang zu Lohninformationen haben. Die Einhaltung der Vorschriften muss durch eine Behörde kontrolliert und mit effektiven Massnahmen einschliesslich Geldstrafen sanktioniert werden. Die Richtlinie ist für die Schweiz nicht anwendbar. Angesichts des nach wie vor bestehenden Anteils an nicht erklärbaren Lohndifferenzen zwischen den Geschlechtern und im Lichte internationaler Verpflichtungen drängt sich eine Verbesserung der Lohntransparenz auch in der Schweiz auf.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Entwicklungen und Stand betreffend Lohngleichheitsrecht in der EU und in der Schweiz
  • 2.1. Von den Römerverträgen zur Lohntransparenz-Richtlinie: Die Entwicklung in der EU
  • 2.2. Bundesgericht, Verfassung und Gesetz: Der lange Weg zur Lohngleichheit in der Schweiz
  • 3. Analyse der Inhalte der Lohntransparenz-Richtlinie
  • 3.1. Inhaltsübersicht
  • 3.2. Gegenstand und Anwendungsbereich
  • 3.2.1. Gegenstand
  • 3.2.2. Persönlicher Anwendungsbereich
  • 3.2.3. Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit
  • 3.2.4. Begriff der (Lohn)diskriminierung
  • 3.2.5. (Keine) Berücksichtigung von Fragen der Geschlechtsidentität
  • 3.3. Lohntransparenz
  • 3.3.1. Übersicht
  • 3.3.2. Transparenz vor der Beschäftigung
  • 3.3.3. Transparenz bei der Entgelt-Festlegung und der Laufbahnentwicklung
  • 3.3.4. Auskunftsrecht
  • 3.3.5. Transparenz durch Berichterstattung über das Lohngefälle
  • 3.4. Rechtsmittel und Rechtsdurchsetzung
  • 3.4.1. Stärkung von Gleichbehandlungsstellen und Arbeitnehmervertretungen
  • 3.4.2. Einsetzung einer Überwachungsstelle
  • 3.4.3. Entschädigungsanspruch und Sanktionen
  • 3.5. Verfahrensvorschriften
  • 3.5.1. Beweisfragen
  • 3.5.2. Weitere Durchsetzungsinstrumente
  • 3.6. Kurzüberblick zu den weiteren (horizontalen) Bestimmungen
  • 4. Bedeutung für die Schweiz
  • 4.1. Vorbemerkungen
  • 4.2. Lohntransparenz für Arbeitssuchende und Arbeitnehmende
  • 4.2.1. Allgemeines und relevante Fragen
  • 4.2.2. Lohntransparenz im Bewerbungsverfahren
  • 4.2.2.1. (Keine) Informationspflichten der Arbeitgebenden über den Lohn
  • 4.2.2.2. Kein Recht des Arbeitgebers auf Kenntnis des Lohnes der bewerbenden Person
  • 4.3. Lohntransparenz im bestehenden Arbeitsverhältnis
  • 4.3.1. Allgemeines
  • 4.3.2. Anspruch auf Kenntnis des eigenen Lohnes
  • 4.3.3. Die Zulässigkeit der Bekanntgabe von Lohndaten durch den Arbeitgeber
  • 4.3.3.1. Bekanntgabe an Dritte im Einzelfall
  • 4.3.3.2. Bekanntgabe der Kaderlöhne
  • 4.3.4. Verhältnis der Lohntransparenz zum Lohngeheimnis
  • 4.4. Bekanntgabe des (eigenen) Lohnes durch Arbeitnehmende
  • 4.4.1. Der Lohn als Geschäftsgeheimnis
  • 4.4.2. Lohngeheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen
  • 4.5. Zusammenfassendes Zwischenfazit
  • 4.6. Berichterstattungspflicht und gemeinsame Entgeltbewertung
  • 4.6.1. Ausgangslage
  • 4.6.2. Einführung und Modalitäten der Lohngleichheitsanalysenpflicht
  • 4.6.3. Inhalt und Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse
  • 4.6.3.1. Methoden der Lohngleichheitsanalyse
  • 4.6.3.2. Regressionsanalysen/Logib
  • 4.6.3.3. Arbeitsplatzbewerbungsmethoden
  • 4.6.3.4. Nachweis der Wissenschaftlichkeit und Rechtskonformität
  • 4.6.3.5. Pflicht zur Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse
  • 4.6.4. Geltungsbereich der Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse
  • 4.6.5. Informationspflicht über die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse
  • 4.7. Rechtsmittel und Rechtsdurchsetzung
  • 4.7.1. (Keine) Sanktionen bei Verletzung der Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse
  • 4.7.2. Verbandsklagerecht
  • 4.7.3. Beweisfragen
  • 4.7.3.1. Beweislasterleichterung
  • 4.7.3.2. Nachweis gleicher oder gleichwertiger Arbeit
  • 4.8. Aufgabe und Rolle der Gleichbehandlungsstellen
  • 5. Zusammenfassendes Ergebnis und Schlussfolgerungen

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