Erwachsenenschutzrecht: Vermögensverwaltung wird praxistauglicher geregelt
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 die Totalrevision der «Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft» (VBVV) verabschiedet und die revidierte Verordnung per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Die Revision macht die Vermögensverwaltung im Erwachsenenschutzrecht für alle Beteiligten einfacher, klarer und nachvollziehbarer.
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