Behördliche Betriebsschliessungen wegen Coronavirus: Keine Lohnfortzahlungspflicht
BGer – Die Arbeitgeber trifft bei der behördlichen Betriebsschliessung zur Bekämpfung des Coronavirus keine Pflicht zur Lohnfortzahlung an die Angestellten, soweit der Lohnausfall nicht durch eine Kurzarbeitsentschädigung gedeckt ist. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Privatschule gegen ein Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen gut. (Urteil 4A_53/2023)
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