Anwalt erhält teilweise Einsicht in Asylpraxis bei Eritreern
BGer – Das Staatssekretariat für Migration muss einem Lausanner Anwalt ein Dokument über die Praxis in Bezug auf eritreische Asylsuchende teilweise übermitteln. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Bundes abgewiesen, der sich gegen diese Weitergabe wehrte. (Urteil 1C_412/2022)
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