Bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten für Walliser Arzt bestätigt
BGer – Die Verurteilung eines früheren leitenden Arztes des Spitals Wallis wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Er hatte sich Forschungsgelder von Pharmafirmen auf ein privates Konto überweisen lassen. (Urteil 6B_843/2022)
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