Die Schweiz und Deutschland arbeiten bei Wettbewerbsfragen enger zusammen
Das im November 2022 unterzeichnete Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden zwischen der Schweiz und Deutschland wird am 1. September 2023 in Kraft treten. Das Abkommen erlaubt der Schweizer Wettbewerbskommission und dem deutschen Bundeskartellamt eine effiziente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in grenzüberschreitenden Sachverhalten.
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