Les CFF conservent leurs droits sur les eaux d’Emosson
BGer – Mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil weist die 2. öffentlich-rechtliche Abteilung die Beschwerde der Electricité d’Emosson SA (ESA) gegen den vor zwei Jahren gefällten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ab. Dieses war der Ansicht, dass die 1966 an die Beschwerdeführerin erteilte Konzession die 1917 an die SBB vergebenen Wasserrechte nicht beinhaltete. (Urteil 2C_953/2021) (cs)
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