Sonderklasse ist für Knabe mit Trisomie 21 zulässig
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Eltern eines Kindes mit Down-Syndrom abgewiesen. Sie wehrten sich gegen die Einweisung ihres Sohnes in eine Sonderklasse. Die St. Galler Schulbehörden hätten den Knaben zu Recht in einer Sonderschule eingeteilt, urteilt das Bundesgericht. (Urteil 2C_227/2023)
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