Journalisten erhalten Einsicht in Berichte des Universitätsspitals
BGer – Das Zürcher Universitätsspital muss anonymisierte Berichte an Journalisten herausgeben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Berichte wurden wegen Unregelmässigkeiten in der Klinik für Herzchirurgie und im Zusammenhang mit der Privatpraxis eines früheren Klinikdirektors erstellt. (Urteile 1C_512/2021 und 1C_566/2021)
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