Neue Kostendämpfungsmassnahmen treten am 1. Januar 2024 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2023 entschieden, Massnahmen aus dem 1. Kostendämpfungspaket auf den 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Mit der Einführung eines Kostenmonitorings in den Tarifverträgen werden Leistungserbringer und Versicherer verpflichtet, Massnahmen zur Steuerung der Kosten vorzusehen, falls die Kosten übermässig steigen. Zudem wird das Recht der Apotheker und Apothekerinnen, preisgünstige Arzneimittel abzugeben, präzisiert. Ebenfalls wird ein Beschwerderecht für Versichererverbände bei der kantonalen Spitalplanung eingeführt.
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