Einbezug der Steuern beim Existenzminimum
Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die Berücksichtigung der Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums von Schuldnerinnen und Schuldnern. Zu diesem Schluss kommt er im Bericht, den er im Auftrag des Nationalrats verfasst und an seiner Sitzung vom 1. November 2023 verabschiedet hat. Die Neuregelung der Berechnung soll jedoch die Begleichung der Steuerforderungen sicherstellen und die Ansprüche von familienrechtlich Unterhaltsberechtigten schützen.
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