Fall eines verhaltensauffälligen Mannes geht zurück ans Obergericht
BGer – Das Schaffhauser Obergericht muss sich erneut mit dem Fall eines den Behörden und der Polizei bekannten Mannes befassen. Das Bundesgericht hat dessen Beschwerde gegen eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren teilweise gutgeheissen. Dem Mann werden diverse Delikte zur Last gelegt. (Urteil 6B_1424/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare