WEKO ermittelt im Stahlhandel
Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnet eine Untersuchung gegen drei Stahlhandelsunternehmen. Der WEKO liegen Anhaltspunkte vor, dass sie beim Verkauf mehrere Produkte miteinander verknüpfen. Damit verstossen sie womöglich gegen das Kartellgesetz. Die WEKO führte Hausdurchsuchungen durch.
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