Freiheitsstrafe für Attentäter von Morges VD ist rechtskräftig
BStGer – Die Freiheitsstrafe von 20 Jahren für den selbsternannten IS-Attentäter von Morges VD ist rechtskräftig. Dies geht aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesstrafgerichts hervor. Der Verurteilte hat auf eine Berufung verzichtet, ebenso die Bundesanwaltschaft. (Urteil CA.2023.14)
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