Fischwanderhilfen werden entschädigt, nicht aber deren Unterhalt
BVGer – Die Rhonekraftwerke in Ernen im Wallis erhalten für den Bau von Fischwanderhilfen für die Kraftwerke Mörel und Ernen die Kosten von total rund 3,46 Millionen CHF vom Bund erstattet. Vergeblich verlangte das Energieunternehmen für den Betrieb und Unterhalt der Fischhilfen einen jährlichen Betrag von insgesamt 44’000 CHF. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine entsprechende Beschwerde ab. (Urteile A-483/2022 und A-484/2022)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare