Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben in Kraft gesetzt
Der Bundesrat hat am 22. November 2023 beschlossen, das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) sowie die dazugehörige Verordnung (EMBAV) auf den 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Damit werden die Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale Transformation der Bundesverwaltung und für die Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government geschaffen.
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