Drei Privatradio-Betreiber müssen Corona-Gelder zurückbezahlen
BVGer – Drei Betreiber von Privatradios mit Veranstalterkonzession und Leistungsauftrag müssen einen Teil der vom Bund erhaltenen Corona-Nothilfe zurückzahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Gelder wurden auch für Rückstellungen in die Pensionskasse verwendet. (Urteile A-2894/2022, A-2895/2022 und A-2897/2022)
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