Jusletter

Keine Ausnahmebewilligung für Zahlungen an Privatschule in Moskau

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Ausnahmebewilligung für Zahlungen an Privatschule in Moskau, in: Jusletter 27. November 2023
BVGer – Der Bund hat zu Recht keine Ausnahmebewilligung für Zahlungen von Schweizer Bankkonten an den Wohltätigkeits-Fonds einer Privatschule in Moskau gewährt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Konten gehören einer Firma auf Zypern, die von einem auf der EU-Sanktionsliste aufgeführten Russen kontrolliert wird. (Urteil B-547/2023)

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