Pauschalen für Fernmeldeüberwachung treten per 1. Januar 2024 in Kraft
Die Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. November 2023 beschlossen. Die neue Verordnung sieht Pauschalen vor, was den administrativen Aufwand für alle Beteiligten senkt.
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