Lebenslängliche Freiheitsstrafe für «Seefeld-Mörder» bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe für den «Seefeld-Mörder» bestätigt. Die Beschwerde des Gefängnis-Kumpanen hat es hingegen teilweise gutgeheissen. Das Zürcher Obergericht verurteilte diesen wegen Mittäterschaft, was aufgrund der Umstände nicht zulässig ist. Das Bezirksgericht ging von Anstiftung aus. (Urteile 6B_445/2023 und 6B_452/2023)
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