Naturschutz über landwirtschaftliche Bodenverbesserung gestellt
BGer – Im landwirtschaftlich genutzten Gebiet Moss der Gemeinde Gossau ZH darf das Terrain nicht zwecks Bodenaufwertung verändert werden. Damit ginge das Potential der rund sieben Hektar grossen Fläche für die Schaffung eines Feuchtbiotops verloren. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es folgt damit der Sicht des Zürcher Verwaltungsgerichts. (Urteil 1C_398/2022)
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