Bundesrat setzt Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes in Kraft
Der Bundesrat hat beschlossen, eine Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) per 1. Februar 2024 in Kraft zu setzen. Künftig wird mit Busse bestraft, wer in einem Angebotsprospekt oder in einer Voranmeldung eines öffentlichen Kaufangebots unwahre oder unvollständige Angaben macht. Damit wird eine Strafbarkeitslücke geschlossen.
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