Kartellgesetz im Automobilmarkt: Abschottung des Automarktes soll verhindert werden
Wettbewerbsschädliche Abreden und eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarktes sollen verhindert werden. Deshalb hat der Bundesrat am 29. November 2023 die Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung, KFZV) verabschiedet. Diese wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
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