Jusletter

Der Beitrag der Geometer zur Sicherung des Grundeigentums

  • Autor/Autorin: Meinrad Huser
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch
  • DOI: 10.38023/6acdb637-cb3e-4ad0-ae1c-7689e2ba3aab
  • Zitiervorschlag: Meinrad Huser, Der Beitrag der Geometer zur Sicherung des Grundeigentums, in: Jusletter 4. Dezember 2023
Geometer unterstützen die Grundbuchführung bei der Sicherung der dinglichen Rechte; sie grenzen die Liegenschaften ab und beschreiben deren Inhalte. Geometer können mit dem Fachwissen und der technischen Grundausrüstung in weiteren Bereichen zur Sicherung von Rechten an Grund und Boden beitragen. Sie wirken aber bei der Dokumentation privatrechtlicher Grundeigentumsbeschränkungen nur unterstützend und bei der Feststellung des Umfangs von Eigentumsbeschränkungen aus dem öffentlichen Recht überhaupt nicht mit. Die Technik und das Wissen liessen es zu, alle Rechte an Grundstücken gemäss den heutigen Bedürfnissen zu bestimmen und abzubilden. Das Geometerwissen wäre auch ausserhalb der amtlichen Vermessung wertvoll und könnte nicht nur die Bauvermessung bzw. Baukontrolle unterstützen, sondern generell bei Konflikten zwischen verschiedenen Grenzen oder Objekten beigezogen werden; die dafür erforderliche Koordination steht jedoch bei den Kantonen (noch) nicht im Vordergrund.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Geometer, ihre Ausbildung und Arbeit
  • 2.1. Grundlagen der Ausbildung
  • 2.1.1. Anforderungen an die Ausübung des Geometerberufs
  • 2.1.2. Ausbildung und Weiterbildung
  • 2.2. Das Arbeitsfeld der Geometer
  • 2.2.1. Einsatzmöglichkeiten
  • 2.2.2. Bedeutung der Technik
  • 3. Sicherung des Grundeigentums
  • 3.1. Einleitung
  • 3.2. Dingliche Rechte an Sachen
  • 3.3. Eigentum an Grundstücken
  • 3.3.1. Einleitung
  • 3.3.2. Horizontale Ausdehnung
  • 3.3.2.1. Übersicht
  • 3.3.2.2. Ersterhebung und Nachführung
  • 3.3.2.3. Umgang mit festgestellten Fehlern
  • 3.3.2.4. Verbindlichkeit der Vermessungsergebnisse – Fragen über Fragen
  • 3.3.3. Vertikale Ausdehnung
  • 3.3.3.1. Nach individueller Interessenlage
  • 3.3.3.2. Dokumentation der vertikalen Ausdehnung
  • 3.3.3.3. Spezielles zur Nutzung des Untergrunds
  • 3.3.3.4. Spezielles zum Stockwerkeigentum
  • 3.4. Rechte und Beschränkungen an Teilen des Grundstücks
  • 3.4.1. Übersicht
  • 3.4.2. Dienstbarkeiten
  • 3.4.2.1. Regelung der Abgrenzung
  • 3.4.2.2. Diskussionen
  • 3.4.2.3. Fazit
  • 3.4.3. Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen
  • 3.4.3.1. Einleitung
  • 3.4.3.2. Verfügte Beschränkungen
  • 3.4.3.3. Beschränkungen aufgrund von Beschlüssen (Allgemeinverfügungen)
  • 3.4.3.4. Vorgaben in Fachgesetzen
  • 3.4.3.5. Fazit
  • 3.5. Grundstückbeschreibung für die Grundbuchführung
  • 4. Schlussbemerkungen

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