Gesetzliche Verankerung der Börsenschutzmassnahme
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 beschlossen, die gesetzliche Verankerung der seit 2019 geltenden Börsenschutzmassnahme am 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Damit vermeidet die Schweiz weiterhin negative Auswirkungen der fehlenden Börsenanerkennung durch die Europäische Union.
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