Simpler Strafbefehl statt Abklärung eines psychisch Auffälligen
BGer – Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat es verpasst, einen jungen Mann trotz deutlicher Anhaltspunkte auf eine psychische Störung abklären zu lassen. Dafür erntet sie deutliche Kritik vom Bundesgericht. Diese «Nachlässigkeit» hat nun Folgen für die allfällige Anordnung einer stationären Therapie. (Urteil 7B_843/2023)
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