Von der eigenen Tochter schwer beschuldigt: Verfahren gegen Vater zu Recht eingestellt
BGer – Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn hat das Strafverfahren gegen einen Vater wegen angeblicher schwerer Sexualdelikte zum Nachteil seiner Tochter sowie weiterer Straftaten zu Recht eingestellt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Mutter des Kindes ab. Das Solothurner Obergericht durfte gestützt auf umfassende Beweiserhebungen und ein Gutachten zur Glaubhaftigkeit der Aussagen des Kindes von einem klaren Fall ausgehen, der die Einstellung des Verfahrens rechtfertigt. (Urteil 7B_28/2023)
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